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   BSG, 27.02.2020 - B 8 SO 65/19 B   

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https://dejure.org/2020,8212
BSG, 27.02.2020 - B 8 SO 65/19 B (https://dejure.org/2020,8212)
BSG, Entscheidung vom 27.02.2020 - B 8 SO 65/19 B (https://dejure.org/2020,8212)
BSG, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - B 8 SO 65/19 B (https://dejure.org/2020,8212)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen Versäumung der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Entscheidung über die Nichtzulassung der Sprungrevision im Urteil - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Wirkungen einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung; Fehlende Statthaftigkeit eines weiteren Antrags auf Zulassung der Sprungrevision

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 ; SGG § 67
    Berücksichtigung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen Versäumung der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Entscheidung über die Nichtzulassung der Sprungrevision im Urteil - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BSG, 27.02.2020 - B 8 SO 65/19 B
    Dementsprechend ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn die Fristversäumnis auch auf Fehlern beruht, die im Verantwortungsbereich des Gerichts bei Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht liegen (vgl nur BVerfG vom 20.6.1995 - 1 BvR 166/93 - BVerfGE 93, 99, 115; BSG vom 30.1.2002 - B 5 RJ 10/01 R - SozR 3-1500 § 67 Nr. 21 S 61 mwN) .
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung - Abschlag bei den

    Auszug aus BSG, 27.02.2020 - B 8 SO 65/19 B
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG ist der Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung im Einzelfall (ohne dass sich generelle Schlüsse aus bestimmten Krankheitsbildern ableiten ließen) im Wege der Amtsermittlung durch Einholung medizinischer und/oder ernährungswissenschaftlicher Stellungnahmen oder Gutachten zu klären (vgl nur BSG vom 9.6.2011 - B 8 SO 11/10 R - FEVS 63, 294; BSG vom 27.2.2008 - B 14/7b AS 64/06 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 2 RdNr 24) .
  • BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 11/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Zusammenleben

    Auszug aus BSG, 27.02.2020 - B 8 SO 65/19 B
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG ist der Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung im Einzelfall (ohne dass sich generelle Schlüsse aus bestimmten Krankheitsbildern ableiten ließen) im Wege der Amtsermittlung durch Einholung medizinischer und/oder ernährungswissenschaftlicher Stellungnahmen oder Gutachten zu klären (vgl nur BSG vom 9.6.2011 - B 8 SO 11/10 R - FEVS 63, 294; BSG vom 27.2.2008 - B 14/7b AS 64/06 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 2 RdNr 24) .
  • BSG, 29.04.2010 - B 9 SB 2/09 R

    Schwerbehindertenrecht - Ausländer - GdB in Höhe von 50 - Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 27.02.2020 - B 8 SO 65/19 B
    Eine Entscheidung über die Nichtzulassung der Sprungrevision hatte das SG (in der zutreffenden Besetzung unter Beteiligung der ehrenamtlichen Richter) bereits im Urteil getroffen; die Entscheidung hat es zwar nicht in der Entscheidungsformel, aber im Einzelnen in den Gründen dargestellt, was ausreicht (vgl zur Entscheidung über die Zulassung im Urteil BSG vom 29.4.2010 - B 9 SB 2/09 R - RdNr 18, insoweit in BSGE 106, 101 = SozR 4-3250 § 2 Nr. 2 nicht abgedruckt) .
  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BSG, 27.02.2020 - B 8 SO 65/19 B
    Unter Berücksichtigung des aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) iVm dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Anspruchs auf ein faires Verfahren darf ein Gericht dabei aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten und ist zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl nur Bundesverfassungsgericht vom 4.5.2004 - 1 BvR 1892/03 - BVerfGE 110, 339 mwN) .
  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 10/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung - Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BSG, 27.02.2020 - B 8 SO 65/19 B
    Dementsprechend ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn die Fristversäumnis auch auf Fehlern beruht, die im Verantwortungsbereich des Gerichts bei Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht liegen (vgl nur BVerfG vom 20.6.1995 - 1 BvR 166/93 - BVerfGE 93, 99, 115; BSG vom 30.1.2002 - B 5 RJ 10/01 R - SozR 3-1500 § 67 Nr. 21 S 61 mwN) .
  • BSG, 18.10.2007 - B 3 P 24/07 B

    Inhalt der Rechtsmittelbelehrung nach Änderung des § 166 Abs 2 S 3 SGG durch das

    Auszug aus BSG, 27.02.2020 - B 8 SO 65/19 B
    Ob die Frist zur Einlegung der Berufung hier (anders als das LSG meint) ein Jahr betragen hat, weil die Rechtsmittelbelehrung mit einem Hinweis auf den Antrag auf Zulassung der Sprungrevision unrichtig iS des § 66 Abs. 2 Satz 1 2. Alt SGG erteilt worden war (dazu nur BSG vom 18.10.2007 - B 3 P 24/07 B - SozR 4-1500 § 66 Nr. 1 RdNr 6 mwN) , kann damit offenbleiben.
  • BSG, 16.02.1989 - 4 REg 6/88

    Zulassung der Sprungrevision, Bundeserziehungsgeld bei Mehrfachgeburten,

    Auszug aus BSG, 27.02.2020 - B 8 SO 65/19 B
    Entscheidet ein SG ausdrücklich bereits im Urteil auf den von einem Beteiligten gestellten Antrag hin, dass eine Sprungrevision nicht zugelassen wird, ist ein (erneuter) Antrag auf Zulassung durch Beschluss (vgl § 161 Abs. 1 Satz 1 Alt 2 SGG) jedenfalls nicht mehr zulässig (Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 161 RdNr 7; Lüdtke/Berchtold, SGG, 5. Aufl 2017, § 161 RdNr 8; Fichte in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 161 RdNr 11; Heinz in Roos/Wahrendorf, SGG, 1. Aufl 2014, § 161 RdNr 19; Hauck, aaO; Nguyen, aaO, RdNr 54; offengelassen in BSG vom 16.2.1989 - 4 REg 6/88 - BSGE 64, 296, 297 = SozR 1500 § 161 Nr. 33, das sich aber an einen von dem Urteil abweichenden nachträglichen Beschluss gebunden sah) .
  • BSG, 24.04.1991 - 9a RV 9/90

    Auslegung eines Rechtsbegehrens als Berufung - Umdeutung einer Revision in eine

    Auszug aus BSG, 27.02.2020 - B 8 SO 65/19 B
    Ob der damit unter allen rechtlichen Gesichtspunkten aussichtslose Antrag auf Zulassung der Sprungrevision vom 16.7.2018 bereits als Berufung auszulegen war (zu einem solchen Fall BSG vom 24.4.1991 - 9a RV 9/90 - RdNr 12; ebenso Fichte in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 161 RdNr 10) , kann offenbleiben.
  • BSG, 17.06.2020 - B 5 R 302/19 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Nach stRspr des BSG liegt ein Verschulden grundsätzlich vor, wenn die von einem gewissenhaften Prozessführenden im prozessualen Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen worden ist (zB BSG Urteil vom 30.1.2002 - B 5 RJ 10/01 R - SozR 3-1500 § 67 Nr. 21 S 60; BSG Beschluss vom 28.6.2018 - B 1 KR 59/17 B - SozR 4-1500 § 67 Nr. 15 RdNr 7; BSG Beschluss vom 27.2.2020 - B 8 SO 65/19 B - juris RdNr 6) .

    Dementsprechend ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn die Fristversäumnis auch auf Fehlern beruht, die im Verantwortungsbereich des Gerichts bei Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht liegen (BSG Urteil vom 30.1.2002 - B 5 RJ 10/01 R - SozR 3-1500 § 67 Nr. 21 S 61; BSG Beschluss vom 31.10.2012 - B 13 R 165/12 B - SozR 4-1500 § 67 Nr. 11 RdNr 15; BSG Beschluss vom 27.2.2020 - B 8 SO 65/19 B - juris RdNr 6) .

  • BSG, 27.04.2020 - B 8 SO 13/20 B

    Berücksichtigung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG ist der Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung im Einzelfall (ohne dass sich generelle Schlüsse aus bestimmten Krankheitsbildern ableiten ließen) im Wege der Amtsermittlung durch Einholung medizinischer und/oder ernährungswissenschaftlicher Stellungnahmen oder Gutachten zu klären (vgl nur BSG vom 9.6.2011 - B 8 SO 11/10 R - FEVS 63, 294; BSG vom 27.2.2008 - B 14/7b AS 64/06 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 2 RdNr 24; zuletzt BSG vom 27.2.2020 - B 8 SO 65/19 B).
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